=> Verfahren - Auswahl

Erziehungsbeistand - Betreuungshelfer

EINLEITUNG

Ein Erziehungsbeistand kann Kindern und Jugendlichen zur Seite gestellt werden, um ihnen im Alltag, im Umgang mit Eltern und bei sozialen Problemen zu helfen.

Im Unterschied zur "sozialpädagogischen Familienhilfe", bei der die Familie als Ganzes von einer Fachkraft unterstützt und begleitet wird, konzentriert ein Erziehungsbeistand, wenn möglich unter Einbeziehung des sozialen Umfelds, seine Hilfe weitgehend auf das betreffende Kind oder den Jugendlichen.

Für die Arbeit als Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer kommen Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Sozialpädagoge, Sozialarbeiter oder einem ähnlichen Beruf infrage.

Mögliche Hilfen, die ein Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer leisten kann:

  • Gespräche über Probleme, Ängste und Verhalten
  • Hilfe bei der Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen
  • Unterstützung bei der Problemlösung mit der Familie, Freunden, Lehrern oder anderen Personen
  • Unterstützung bei Behördengängen
  • bei älteren Jugendlichen: Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche, Hilfe bei der Loslösung von den Eltern
  • Hilfe zur Verselbstständigung

ZUSTAENDIG

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Die Städte Konstanz, Rastatt, Villingen-Schwenningen und Weinheim nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

ABLAUF

Wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt und schildern Sie die Probleme Ihres Kindes. Das Jugendamt wird Ihren Fall beurteilen und einen Hilfeplan (VB) erstellen. Ist ein Erziehungsbeistand für Ihr Kind geeignet, hilft Ihnen das Jugendamt auch bei der weiteren Antragstellung beziehungsweise berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

In der Regel erhalten Sie einen Erziehungsbeistand nur auf eigenen Wunsch hin. Bei straffälligen Jugendlichen kann dieser aber auch als Teil der Strafe gerichtlich vorgeschrieben werden. Dies wird dann nicht in jedem Fall vom Jugendamt bezahlt.

Im Hilfeplan werden die genauen Maßnahmen und die Dauer der Hilfe festgelegt. Während der Hilfe werden regelmäßig Gespräche mit allen Beteiligten geführt, um zu klären, welche Wünsche es gibt, ob die Hilfe greift und welche Änderungen möglicherweise sinnvoll wären.

UNTERLAGEN

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, klären Sie am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch, da dies je nach Einzelfall sehr unterschiedlich sein kann.

KOSTEN

Für den Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer entstehen Ihnen keine Kosten.

RECHTSGRUNDLAGE

§ 30 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) (Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer)